Betreuungsgutscheine - Betreuungsbestätigung
Die Betreuungsbestätigung muss zusammen mit dem Gesuchsformular und den erforderlichen Beilagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei den Sozialen Diensten eingereicht werden. Es werden nur vollständige Gesuche bearbeitet.
Grundlage für die Beurteilung von Gesuchen um Betreuungsgutscheine bildet das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung, in Kraft seit 01. August 2026. Dieses kann im Online-Schalter unter der Rubrik "Reglemente" heruntergeladen werden.
Bei Fragen zum Gesuch oder zu den erforderlichen Beilagen wenden Sie sich bitte an die Sozialen Dienste.
Betreuungsgutscheine - Betreuungsbestätigung.pdf [pdf, 134 KB]
Preis: gratis