Erbschaften - Erbenverzeichnis
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Erbenverzeichnisses (Verzeichnis der gesetzlichen Erben) die letzte Wohngemeinde der verstorbenen Person zuständig ist. Die Gemeindekanzlei Unterkulm kann somit nur Erbenverzeichnisse für zuletzt in Unterkulm wohnhafte verstorbene Personen ausstellen.
Sollten Sie eine Erbbescheinigung benötigen, ist dafür das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig. Für Verstorbene mit letztem Wohnsitz im Bezirk Kulm ist dies das Bezirksgericht Kulm. Das Bestellformular und ein entsprechendes Merkblatt finden Sie in unserem Online-Schalter.
Bei Unsicherheit darüber, welches Dokument benötigt wird, empfehlen wir Ihnen, mit der letzten Wohngemeinde der verstorbenen Person Kontakt aufzunehmen und sich entsprechen beraten zu lassen.
Preis: nach Aufwand