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Alimentenbevorschussung / -inkasso

Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Unterhaltsbeiträge (Frauen- und Kinderalimente sowie Kinderzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, ist die Gemeindekanzlei gerne behilflich. Dazu wird ein rechtsgültiges Trennungs- oder Scheidungsurteil benötigt, resp. ein von der Vormundschaftsbehörde oder vom Gericht genehmigter Unterhaltsvertrag.

Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bezugsberechtigten werden die Kinderalimente bis zur Mündigkeit des Kindes bis zum Betrag der maximalen Höhe der einfachen Waisenrente von der Gemeinde bevorschusst. Das Forderungsrecht geht dadurch an die Gemeinde Unterkulm über und die Finanzverwaltung übernimmt das Inkasso.

Das Gesuch um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.


Zuständige Abteilung