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Briefliche Stimmabgabe

Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.

Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Bei Einwurf im Gemeindebriefkasten müssen die Unterlagen vor der ordentlichen Urnenöffnung am Hauptabstimmungstag eingegangen sein. Die Portokosten für die Rücksendung des Stimmmaterials werden von der Gemeinde übernommen.

Gründe für die Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.

Zuständige Abteilung